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Mobilfunk und Gesundheit - Empfehlungen (2024)
"Gefahren für die menschliche
Gesundheit können beim derzeitigen Forschungsstand nicht
ausgeschlossen werden."
Die Aussage beschreibt einen wissenschaftlichen Sachverhalt,
der die Mobilfunkdebatte seit Langem begleitet und sich
trotz jahrzehntelanger Forschung nicht ausräumen lässt.
Im Gegenteil, in einigen Bereichen kann es kaum noch angezweifelt
werden. Dennoch sind die Positionen der sog. Grenzwertgremien,
insbesondere der ICNIRP, ein in München ansässiger Verein,
auf einer fast schon dogmatisch anmutenden Position festgefahren.
Der Verein wird von Physikern und Elektroingenieuren dominiert,
die ihr Konzept der Strahleneinwirkung auf den rein thermischen
Bereich reduzieren.
Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die angebliche Vorsorgepolitik
der Bundesrepublik Deutschland im Bereich Mobilfunk als
systemische Immunisierungsstrategie unter dem Deckmantel
der Vorsorge, bei der Risiken bagatellisiert und spitzfindige
Rhetorik als Langzeitstrategie eingesetzt wird.
In umfangreichen Veröffentlichungen appellieren bedeutende
Wissen-schaftler und Mediziner sowie mittlerweile unzählige
Ärzte an eine Vorsorge- und Schutzpolitik, die sich aus
Erfahrungen der alltäglichen Praxis ergibt.
- Der „Freiburger Appell“ von 2002
hatte mit den „Bamberger“ und „Oberammergauer
Appellen“ von 1999 seine direkten inhaltlichen Vorläufer.
In diesen warnten praktizierende Ärzte basierend auf ihren
klinischen Beobachtungen bei Patienten in der Nähe neu errichteter
Mobilfunkmasten früh vor einem spezifischen Syndrom aus
Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen
und Tinnitus.
Diese Appelle markieren neben anderen aus U.K. und Frankreich,
den Beginn der klinisch-ärztlichen Warnung, die der rein
technischen Betrachtung der Behörden gegenüberstand.
- Im Jahr 2011 stufte die Internationale
Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO hochfrequente
elektromagnetische Felder (wie sie beim Mobilfunk entstehen)
als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ (Gruppe
2B) ein. Diese Einstufung basiert auf erhöhten Risiken für
Gliome (eine Form von Hirntumor) bei starken Handynutzern
in einigen epidemiologischen Studien sowie unterstützenden
Befunden aus der Tierforschung.
- Seitdem fordern zahlreiche hochrangige Gremien (Europarat,
Europäisches Parlament, WBGU der Bundesregierung)
aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten und neuen Studienlagen
ein strenges Vorsorgeprinzip.
- 2018/2020: Die bislang größten Tierversuche im Rahmen
der US-amerikanischen National Toxicology Program
(NTP)-Studie und des italienischen Ramazzini-Instituts
ergaben klare Hinweise auf krebserregende Wirkungen (Herztumore
bei männlichen Ratten) durch Mobilfunkstrahlung, die unterhalb
der geltenden Grenzwerte lag.
- 2022 – Europäische Umweltagentur (EEA):
Nach wiederholter Forderung nach sofortigen Vorsorgemaßnahmen
veröffentlichte die EEA einen umfassenden Bericht mit dem
Titel, Emerging chemical risks in Europe – PFAS
& Electromagnetic Fields und stellte erneut klar,
dass die wissenschaftlichen Hinweise auf Risiken stark genug
seien, um sofortige Vorsorgemaßnahmen zu rechtfertigen.
Die EEA zieht darin eine explizite Parallele zur historischen
Unterschätzung von Risiken durch Asbest, Blei im Benzin
und Tabak. Zudem kritisiert sie das systematische Ignorieren
der „athermischen“ (nicht durch Wärme verursachten) biologischen
Effekte in der aktuellen Regulierungspraxis.
Die eigentliche Logik dahinter
ist also: „Die Forschungsergebnisse der letzten 30 Jahre
geben uns keinen Anlass, die bereits aufgestellten Warnungen
zu entkräften – im Gegenteil, sie verdichten sich immer
weiter”
Die Tatsache, dass eine potenzielle Gefahr lange diskutiert
wird, ohne dass sie eindeutig widerlegt oder bewiesen werden
kann, ist kein Argument für ihre Harmlosigkeit. Es ist ein
Argument dafür, dass das Risiko komplex, langfristig und
schwer in einzelnen Studien zu fassen ist – und damit besonders
ernst zu nehmen ist.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg
unterstützt im Jahr 2024 folgende Forderungen:
- vorurteilsfreier Umgang, Diskussion der Problematik elektromagnetische
Felder
- Intensivierung der Forschung im Hinblick auf Gesundheits-Gefahren
/ -Schäden beim Menschen durch elektromagnetische Felder
- Schaffen von mobilfunkfreie Zonen u.a. in öffentlichen
Einrichtungen (Bus, Bahn, Schule, Hochschule, Verwaltung,
Kliniken) aber auch im privaten Bereich (Schlafzimmer)
- Senkung von SAR-Werten (SAR: „spezifische Absorptionsrate“
als Maß für die Energieaufnahme gepulster elektromagnetischer
Felder durch z.B. Handy am Ohr / in einer Kleidertasche
bei Nutzen eines headset) bei Mobilfunk-Geräten. (Anm.:
die geltenden Werte gibt es seit 1998)
- Neufassung der Grenzwerte auf der Basis medizinisch-biologischer
Kriterien
- SAR-Grenzwerte sollten entsprechend dem ALARA (as low
as reasonable achievable) Prinzip bei Mobilfunkgeräten eingehalten
werden
- Die Kennzahlen (SAR, Frequenz, elektrische Feldstärke,
Leistungsdichte) müssen auf den Mobilfunkgeräten ausgewiesen
werden
- Europaweite Koordination von Studien, Anwendung einheitlicher
Studienstandards durch Industrie-unabhängige Institutionen
? Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Sammlung von
Meldungen über „Mobilfunk- Nebenwirkungen“, auch für Elektrosensible
- Vermehrte Untersuchung psychosozialer Folgen der Mobilfunktechnologie
unter Einbeziehung ärztlich-psychotherapeutischer, soziologischer
Expertise - transparentes Recycling von Mobiltelefonen
- Anstreben einer geringstmöglichen Zahl von „Funkmasten“
und gemeinsame Nutzung von Funkmasten durch verschiedene
Betreiber
- an öffentlichen Einrichtungen, insbesondere an Schulen:
Bevorzugung von LAN- Verbindungen oder neuerer technischer
Alternativen W-LAN muss leistungsgeregelt sein, bei Nicht-Gebrauch
(automatisch) ausgeschaltet werden
- Intensivierung zur Information / Aufklärung, Anleitung
insbesondere von Familien, Kindern und Jugendlichen zu Risiken
/ die Gesundheit möglichst gering schädigender Nutzung digitaler
Techniken
Hinweise für Kinder, Jugendliche
und Eltern:
- Mobiltelefone und Laptops möglichst wenig und nur kurze
Zeit nutzen
- „Der Abstand ist Dein Freund“: Mobilfunkgeräte nur mit
einem Mindestabstand zum Körper benutzen
- keine Nutzung von Mobilfunkgeräten in „abgeschirmten“
Einheiten, wie Auto, öffentlichen Verkehrsmitteln
- Verwendung von Freisprechanlagen
- zuhause Nutzung möglichst schnurgebundener Systeme (LAN)
– Meiden von DECT- Standardgeräten
- Insgesamt zurückhaltende, eng zeitlich begrenzte Mediennutzung
durch Kinder, überwiegend begleitet von ihren Eltern
- unbegleitete Nutzung von Smartphones erst ab dem Alter
von 12 Jahren
Fazit
In dem Papier der Landesärztekammer wird mit aller Deutlichkeit
gefordert, dass der Schutz der Gesundheit Vorrang vor kommerziellen
Interessen und Bequemlichkeit haben muss. Es ist ein dringender
Appell an die Politik, das Vorsorgeprinzip endlich ernst
zu nehmen und die Gestaltung der Digitalisierung an medizinischen
statt an rein technischen oder wirtschaftlichen Kriterien
auszurichten.
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