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Vorsorgewerte
und Grenzwerte (2006)
Vorsorgewerte und Grenzwerte sind in niedrigen Bereichen
oft in der sogenannten Strahlungsdichte µW/m² (Mikrowatt/m²)
angegeben.
Auf der unteren Tabelle sind die Werte in mW/m² (Milliwatt/m²)
angegeben.
1 mW = 1.000 µW
Die Spanne reicht in Mikrowatt ausgedrückt, von 9.000.000
µW/m² (gesetzlicher Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung)
bis zu 0,1 µW/m² (Richtwert der Baubiologie für Schlafbereiche).
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Grenzwerte
und
Empfehlungen |
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Signalstärke
(Mobilfunk mW/m²) |
Grenzwert in
Deutschland |
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9.000 (=9
Watt/m²) |
Vorsorgewert
in Italien, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Russland
und China |
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100 |
Ecolog-Institut,
Nova-Institut,
Wien (2001, Anlagen auf städt. Gebäuden) |
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10 |
Salzburger Resolution
1998
ÖkoTest 1999
Bund für Umwelt und Naturschutz 2001 |
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1 |
Neuer Salzburger
Vorsorgewert (2002, außen)
(2002, innen) |
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0,01
0,001 |
Standard der Baubiologie
für Schlafbereiche |
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0,0001 |
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Zum Vergleich: |
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DECT-Schnurlostelefon
in 1,5 m Entfernung |
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10 |
Mindestpegel
für Telefonate |
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0,0000001 |
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Typische
Leistungsflussdichten von Sendern (Quelle: BfS und RegTP)
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Fernsehen VHF |
Rundfunk (UKW) |
Mobilfunkmast |
Handy |
Leistung |
bis
300 kW |
bis 100 kW |
bis
50 W |
bis
2 W |
Abstand
für Grenz-werteinhaltung |
ca.
150 m |
ca.
250 m |
max.
8 m |
0
m |
Messabstand
(typischer Abstand) |
1.500 m |
1.500 m |
50
m |
0.03
m |
Typische
Messwerte / Leistungsflussdichte |
bis
0,02 W/m² |
bis
0,05 W/m² |
bis
0,001 W/m² |
bis
2 W/m² |
Grenzwerte
als Leistungsflussdichte |
2
W/m² |
2
W/m² |
4,5
W/m² |
- |
Frequenz
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174
- 216 MHz |
88
- 108 MHz |
900
MHz |
900
MHz |
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Utopische Grenzwertunterschiede
Es ist wohl nur schwer vermittelbar, wie eine derartige
Grenzwertdifferenz überhaupt zustande kommen kann.
Der höchste Grenzwert (z.B. der in Deutschland gültige)
ist an der Schwelle zur thermischen Relevanz der Strahlung
ausgerichtet, also an einen Wert, bei dem Temperaturveränderungen
im Körpergewebe durch die Mikrowelllen ausgelöst
werden. Dieser Wert ist aus medizinischer Sicht utopisch
und steht in keinem nachvollziehbaren Zusammenhang zur athermischen
Wirkung der Strahlen.
Aus der Vergangenheit: Bei Asbest, Holzschutzmitteln, Formaldehyd
und PCB hat das Bundesgesundheitsamt in der in den 70er
Jahren, trotz aufflammenden Diskussionen, die Verarbeitung
dieser Komponenten viel zu lange zugelassen. Zweifelsfreie
wissenschaftliche Beweise, die eine Beschränkung rechtfertigten,
lagen nicht vor, hieß es. Erst aufgrund später Forschungsergebnisse
in den 80er Jahren schwenkten die Behörden um.
Die Folgen der unbedachten Nutzung dieser Schadstoffe: Zehntausende
anerkannte Berufskrankheiten und hohe Sanierungskosten für
öffentliche und private Haushalte.
Auch zum Thema "Kernkraft" (Eine Wortschöpfung
der Atomlobby, nachdem die Bezeichnung "Atomkraft"
in der Allgemeinheit eher negative Assoziationen hervorbrachte)
haben sich im Volk über viele Jahre hinweg Erkenntnisse
angesammelt, die lange auf die Bestätigung durch eine
öffentliche Seite warten mußten - (BfS) Bundesamt
für Strahlenschutz:
Kinderkrebs/Leukämie
in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK-Studie)
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