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CT1+ im Wiederspruch
- Aufklärung durch Irritation
18.12.08
Analoge CT1+ Schnurlostelefone dürfen ab
dem 1. Januar 2009 laut eines Beschlusses der Bundesnetzagentur
bzw. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für schnurlose
Telefone der Baureihen "CT1+" und "CT2".
Der Vorteil dieser Baureihen ist, sie strahlen ohne Pulsung
und nur während man telefoniert.
Gegen dieses Auslaufverfahren hätte der Verbraucherschutz
rechtzeitig und mit guten Erfolgsaussichten Wiederspruch
einlegen können, doch es wurde versäumt.
Nun wurden, am 03. 11. 2008, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN tätig
und stellten einen Antrag
an die Bundesregierung.
Daraus geht hervor: "Ein Weiterbetrieb wird in Deutschland
geduldet, solange keine Störungen durch das CT1+ Telefon
erfolgen."
Da dies (ohne weitere Informationen) kein Bürger sicher
gewährleisten kann, wird ein Weiterbetrieb des eigenen
CT1+ Telefons zum Spiel mit dem Feuer.
Auffällig an diesen schlecht inszenierten und mangelhaft
kommunizierten Veränderungen ist, dass scheinbar niemand
aus den verantwortlichen Kreisen, eine eindeutige Stellungnahme
zum Thema Hochfrequenz-Strahlung in der Öffentlichkeit
abgeben mag.
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Mittlerweile äußert sich zumindest
das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einer TV-Sendung
kritisch und erreicht somit eine breitere Öffentlichkeit.
Doch eben diese Öffentlichkeit, hätte die Warnung
schon vor vielen Jahren erfahren müssen.
Zitat: Soweit es unsere
Kriterien betrifft, gibt es zur Zeit auf dem Markt keine
Schnurlostelefone, die das Prädikat strahlungsarm verdienen.
Diese Aussage in Bezug auf regulierbare DECT-Telefone, impliziert
die Frage, was von den seit etwa 15 Jahren am Markt erhältlichen
"DECT"-Dauerstrahlern zu halten ist?
Es wird oft allgemein von Strahlungsquellen gesprochen,
doch bezieht dies im Zusammenhang auch den "Dauerstrahler"-WLAN
mit ein, auch wenn es (leider) nicht explizit erwähnt
wird.
Auf der BfS-Internetseite warnt man schon länger (gut
versteckt) vor Elektrosmogeinflüssen durch Mobilfunk
wie Handy, WLAN & DECT:
http://www.bfs.de/elektro/papiere/empfehlungen_handy.html
Zitat: Ganz
besonders wichtig ist die Minimierung der Strahlenbelastung
für Kinder, da diese sich noch in der Entwicklung
befinden und deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren
könnten. Die Strahlenschutzempfehlung in diesem Fall ist
eindeutig: Handys gehören
nicht in Kinderhand!
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Auch wenn aktuelle DECT-Telefone als "Strahlungsarm"
deklariert werden, besteht kein brauchbarer Schutz vor unnötiger
gepulster Strahlenbelastung. Viele Hersteller fahren bei
ihren Modellen die Sendeleistung der Basisstation komplett
oder stark herunter, wenn nicht telefoniert wird. Allerdings
oft unter verschiedenen Aspekten, z.B. wenn nur ein einziges
Mobilteil an der Basisstation betrieben wird oder das Mobilteil
ist in die Ladeschale der Basis steckt.
Deshalb ist zur sichergestellten Reduzierung der (HF-) Elektrosmogbelastung
in der eigenen Wohnung, zu einem Schnurtelefon zu raten.
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