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CT1+ im Wiederspruch - Aufklärung durch Irritation
18.12.08

Analoge CT1+ Schnurlostelefone dürfen ab dem 1. Januar 2009 laut eines Beschlusses der Bundesnetzagentur bzw. der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post nicht mehr betrieben werden. Das Verbot gilt für schnurlose Telefone der Baureihen "CT1+" und "CT2". Der Vorteil dieser Baureihen ist, sie strahlen ohne Pulsung und nur während man telefoniert.
Gegen dieses Auslaufverfahren hätte der Verbraucherschutz rechtzeitig und mit guten Erfolgsaussichten Wiederspruch einlegen können, doch es wurde versäumt.
Nun wurden, am 03. 11. 2008, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN tätig und stellten einen Antrag an die Bundesregierung.
Daraus geht hervor: "Ein Weiterbetrieb wird in Deutschland geduldet, solange keine Störungen durch das CT1+ Telefon erfolgen."
Da dies (ohne weitere Informationen) kein Bürger sicher gewährleisten kann, wird ein Weiterbetrieb des eigenen CT1+ Telefons zum Spiel mit dem Feuer.
Auffällig an diesen schlecht inszenierten und mangelhaft kommunizierten Veränderungen ist, dass scheinbar niemand aus den verantwortlichen Kreisen, eine eindeutige Stellungnahme zum Thema Hochfrequenz-Strahlung in der Öffentlichkeit abgeben mag.

   

Mittlerweile äußert sich zumindest das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einer TV-Sendung kritisch und erreicht somit eine breitere Öffentlichkeit. Doch eben diese Öffentlichkeit, hätte die Warnung schon vor vielen Jahren erfahren müssen.
Zitat: Soweit es unsere Kriterien betrifft, gibt es zur Zeit auf dem Markt keine Schnurlostelefone, die das Prädikat strahlungsarm verdienen.
Diese Aussage in Bezug auf regulierbare DECT-Telefone, impliziert die Frage, was von den seit etwa 15 Jahren am Markt erhältlichen "DECT"-Dauerstrahlern zu halten ist?
Es wird oft allgemein von Strahlungsquellen gesprochen, doch bezieht dies im Zusammenhang auch den "Dauerstrahler"-WLAN mit ein, auch wenn es (leider) nicht explizit erwähnt wird.
Auf der BfS-Internetseite warnt man schon länger (gut versteckt) vor Elektrosmogeinflüssen durch Mobilfunk wie Handy, WLAN & DECT:
http://www.bfs.de/elektro/papiere/empfehlungen_handy.html
Zitat: Ganz besonders wichtig ist die Minimierung der Strahlenbelastung für Kinder, da diese sich noch in der Entwicklung befinden und deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren könnten. Die Strahlenschutzempfehlung in diesem Fall ist eindeutig: Handys gehören nicht in Kinderhand!

   

Auch wenn aktuelle DECT-Telefone als "Strahlungsarm" deklariert werden, besteht kein brauchbarer Schutz vor unnötiger gepulster Strahlenbelastung. Viele Hersteller fahren bei ihren Modellen die Sendeleistung der Basisstation komplett oder stark herunter, wenn nicht telefoniert wird. Allerdings oft unter verschiedenen Aspekten, z.B. wenn nur ein einziges Mobilteil an der Basisstation betrieben wird oder das Mobilteil ist in die Ladeschale der Basis steckt.
Deshalb ist zur sichergestellten Reduzierung der (HF-) Elektrosmogbelastung in der eigenen Wohnung, zu einem Schnurtelefon zu raten.

   

Quellangaben / Links
Plusminus Beitrag - Interessante Aussagen des BfS (leider 15 Jahre zu spät)
Strahlungsarm, aber illegal
Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

   
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