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Baubiologie
Neue Bauwerke werden im Idealfall durch den Einsatz geeigneter
Techniken und aktuellen Erfahrungen, den Aspekten der Baubiologie
entsprechend geplant und erstellt.
Bestehende Gebäude kann man bezüglich einer überproportionalen
Strahlenbelastung von einem Baubiologen untersuchen lassen.
Das Ziel einer baubilologischen Begutachtung ist die ganzheitliche
Betrachtung (incl. physikalisch-technischer) Zusammenhänge
bzw. der Wechselwirkung zwischen Bauwerk, Bewohner und deren
Umwelt.
Möchte man die Dienste eines Baubiologen in Anspruch
nehmen, sollte dieser eine entsprechende (staatliche) Zulassung
besitzen, denn schließlich möchte man eine fundierte
Dokumentation der Bauuntersuchung.
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Mobilfunk - Standorte
Die Strahlenbelastung in der eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz
wird nicht nur durch interne Faktoren wir schnurlose (DECT-)
Telefone, wlan und anderen elektrischen Geräten bestimmt.
Auch stark strahlende Geräte der (direkten) Nachbarn
sind mit einzubeziehen. Ganz oben auf der Liste externer
Quellen, stehen Mobilfunkanlagen und Hochspannungsleitungen.
Die EMF-Datenbank der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post ermöglicht eine Online-Recherche
von Messorten, sowie von in Betrieb befindlichen Standorten
von Funkanlagen, für die die Reg TP eine Standortbescheinigung
erteilte.
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Jeder in der Datenbank enthaltene
Messort, wird auf der Startseite der EMF-Datenbank
in Form eines grünen Punktes dargestellt. Die EMF-Datenbank
ermöglicht neben der kartographische Darstellung
von Stand- orten eine Plattform für die Veröffentlichung
von EMF-Messreihen der Landesumwelt- ministerien.
Ohne Standortbescheinigung darf keine ortsfeste Funkanlage
in Betrieb genommen werden.
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Wenn mit Hilfe der Such- oder Lupenfunktion
ein angewählter Kartenausschnitt geladen wurde, werden
die Standorte der Funkanlagen in dem betreffenden Kartenausschnitt
als Dreiecke eingeblendet.
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Erfahrungen
mit der Datenbank
Aufgrund meiner Elektrosensibilität, nutze ich die EMF-Karte
gelegentlich.
Leider sind nur aktive Standorte eingezeichnet, Standorte,
die mitunter seit Jahren genehmigt sind, aber noch nicht
gebaut wurden, fehlen komplett.
Somit ist diese Informationsquelle nicht umfassend genug
bzw. allein ausreichend, um sicher zu gehen, da eine Standort-Genehmigung
mit einem Bau gleichzusetzen ist. Dies resultiert daraus,
da in Deutschland keine gesetzliche Einspruchsmöglichkeit
gegen einen Mobilfunkstandort besteht.
Auf meine Anfrage, ob es nicht möglich wäre, geplante
bzw. genehmigte Standorte ebenso einzuzeichnen, kam folgende
Antwort:
Die EMF-Datenbank ist dafür gedacht, die Standorte von sich
in Betrieb befindlichen ortsfesten Sendefunkanlagen sowie
deren erforderliche Sicherheitsabstände zu publizieren.
Planungsdaten müßten den Kommunen vorliegen,
da die Mobilfunkbetreiber sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung
dazu bereit erklärt haben, Kommunen über ihre regionalen
Ausbaupläne zu informieren.
Bundesnetzagentur Canisiusstr. 21
55122 Mainz
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