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Baubiologie
und technische Geräte im Haushalt |
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Smart
Home Geräte (IoT - Internet of Things)
wie Lichtsteuerungen, Thermostate, Sicherheitskameras,
Sprachassistenten (wie Amazon Echo oder Google Home)
Kühlschränke, Drucker u.a. verfügen immer häufiger
über WLAN oder Bluetooth, die bei der Auslieferung
aktiviert sind, ob man das nun „braucht“ oder nicht.
Diese Geräte kommunizieren auch untereinander, um
Automatisierungen zu ermöglichen, häufig auf 2,4 GHz
und 5 GHz. Da viele dieser Geräte rund um die Uhr
in Betrieb sind, erzeugen sie permanent elektro-magnetische
(hochfrequente) Felder obwohl sie den Großteil
der Zeit nicht genutzt werden.
Baubiologische Empfehlung:
Auf das Wesentliche reduzieren und Geräte nur dann
einschalten, wenn sie benötigt werden.
Nach Möglichkeit kabelgebundene Lösungen wählen.
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Smart
Meter (Funkende Stromzähler)
Diese Zähler senden regelmäßig Verbrauchsdaten über
Mobilfunk oder Funknetzwerke an den Energieversorger.
Sie sind meist rund um die Uhr aktiv.
Befindet sich ein Internetanschluss in der Nähe des
Zählers, lässt sich je nach Anbieter eine direkte
Verbindung per LAN-Kabel herstellen.
Baubiologische Empfehlung:
Bei der Installation auf eine möglichst strahlungsfreie
(herkömmliche) Variante bestehen oder eine Verbindung
mit LAN-Kabel anfragen.
Elektroschrott und Umweltbelastung
Mit der zunehmenden Vernetzung von Geräten geht auch
eine erhebliche Menge an Elektroschrott einher. Noch
funktionierende Geräte werden unbrauchbar, weil sie
nicht mehr kompatibel sind, und viele neue Geräte
sind noch nicht ausgereift und/oder haben relativ
kurze Lebenszyklen, was zu einem raschen Austausch
und einem hohen Aufkommen an Elektroschrott führt.
Dies belastet nicht nur die Umwelt, sondern auch seltene
Ressourcen, die für die Herstellung dieser Geräte
benötigt werden.
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Baubiologie und
das Wohnumfeld
Neue Bauwerke werden im Idealfall durch den Einsatz geeigneter
Techniken und aktuellen Erfahrungen, den Aspekten der Baubiologie
entsprechend geplant und erstellt.
Bestehende Gebäude kann man bezüglich einer überproportionalen
Strahlenbelastung von einem Baubiologen untersuchen lassen.
Das Ziel einer baubilologischen Begutachtung ist die ganzheitliche
Betrachtung (incl. physikalisch-technischer) Zusammenhänge
bzw. der Wechselwirkung zwischen Bauwerk, Bewohner und deren
Umwelt.
Möchte man die Dienste eines Baubiologen in Anspruch
nehmen, sollte dieser eine entsprechende (staatliche) Zulassung
besitzen, denn schließlich möchte man eine fundierte
Dokumentation der Bauuntersuchung.
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Mobilfunk - Standorte
Die Strahlenbelastung in der eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz
wird nicht nur durch interne Faktoren wir schnurlose (DECT-)
Telefone, wlan und anderen elektrischen Geräten bestimmt.
Auch stark strahlende Geräte der (direkten) Nachbarn
sind mit einzubeziehen. Ganz oben auf der Liste externer
Quellen, stehen Mobilfunkanlagen und Hochspannungsleitungen.
Die EMF-Datenbank der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post ermöglicht eine Online-Recherche
von Messorten, sowie von in Betrieb befindlichen Standorten
von Funkanlagen, für die die Reg TP eine Standortbescheinigung
erteilte.
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Jeder in der Datenbank enthaltene
Messort, wird auf der Startseite der EMF-Datenbank
in Form eines grünen Punktes dargestellt. Die EMF-Datenbank
ermöglicht neben der kartographische Darstellung
von Standorten eine Plattform für die Veröffentlichung
von EMF-Messreihen der Landesumwelt- ministerien.
Ohne Standortbescheinigung darf keine ortsfeste Funkanlage
in Betrieb genommen werden.
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Wenn mit Hilfe der Such- oder Lupenfunktion
ein angewählter Kartenausschnitt geladen wurde, werden
die Standorte der Funkanlagen in dem betreffenden Kartenausschnitt
als Dreiecke eingeblendet.
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Erfahrungen
mit der Datenbank
Leider sind nur aktive Standorte eingezeichnet, Standorte,
die mitunter seit Jahren genehmigt sind, aber noch nicht
gebaut wurden, fehlen komplett.
Somit ist diese Informationsquelle nicht umfassend genug
bzw. allein ausreichend, um sicher zu gehen, da eine Standort-Genehmigung
mit einem Bau gleichzusetzen ist. Dies resultiert daraus,
da in Deutschland keine gesetzliche Einspruchsmöglichkeit
gegen einen Mobilfunkstandort besteht.
Auf meine Anfrage, ob es nicht möglich wäre, geplante
bzw. genehmigte Standorte ebenso einzuzeichnen, kam folgende
Antwort:
"Die EMF-Datenbank ist dafür gedacht, die Standorte
von sich in Betrieb befindlichen ortsfesten Sendefunkanlagen
sowie deren erforderliche Sicherheitsabstände zu publizieren.
Planungsdaten müßten den Kommunen vorliegen,
da die Mobilfunkbetreiber sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung
dazu bereit erklärt haben, Kommunen über ihre regionalen
Ausbaupläne zu informieren."
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